PARLDOK-BB
Parlamentsdokumentation Brandenburg
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Der Landtag Brandenburg

 

Dokumentarten

Ausschussprotokolle

Über alle Sitzungen der Landtagsausschüsse werden Protokolle angefertigt, die in PARLDOK nachgewiesen werden. Die Ausschüsse der 1.-3. Wahlperiode tagten zum überwiegenden Teil öffentlich. Daher besteht kein Zugang zu den Texten dieser Protokolle. Ab der 4. Wahlperiode ist der Zugriff auf die Protokolle aller öffentlichen Ausschusssitzungen möglich.
Neben den Ausschussprotokollen werden auch Protokolle weiterer Gremien wie der Enquete-Kommissionen und des Rates für sorbische (wendische) Angelegenheiten ausgewertet. Die Protokolle des Petitionsausschusses werden nicht ausgewertet.

Beschlussprotokolle

Beschlussprotokolle enthalten die Beschlüsse des Landtages und Mitteilungen des Präsidenten im Rahmen der Plenarsitzung und sind öffentlich zugänglich.

Drucksachen

Drucksachen sind ohne Ausnahme öffentlich zugänglich. Sie dienen in der Regel als Beratungsgrundlage von parlamentarischen Vorgängen.

Gutachten

Die Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes können in PARLDOK nach inhaltlichen und formalen Kriterien recherchiert werden. Die Texte sind nicht öffentlich zugänglich.

Frühwarndokumente

Mit den EU-Frühwarndokumenten kommt die Landesregierung ihren in Artikel 94 der Landesverfassung festgelegten Informationspflichten gegenüber dem Landtag nach. Alle Frühwarndokumente werden in PARLDOK nachgewiesen, die Texte werden jedoch aufgrund des nicht öffentlich zugänglichen Inhaltes nicht in PARLDOK bereitgestellt.

Gesetz- und Verordnungsblätter

Die Inhalte des Gesetz- und Verordnungsblattes des Landes Brandenburg Teil I werden in PARLDOK seit der 1. Wahlperiode nachgewiesen. Einen Zugriff auf die Texte bietet die Parlamentsdokumentation jedoch erst ab 2001.

Informationen

Der Präsident des Landtages gibt Informationen heraus, diese sind öffentlich zugänglich.

Plenarprotokolle

Plenarprotokolle enthalten die wörtliche Wiedergabe der im Plenum gehaltenen Reden und sind uneingeschränkt öffentlich zugänglich.

Präsidiumsprotokolle

Die Protokolle der Präsidiumssitzungen werden ab der 4. Wahlperiode ausgewertet. Ein Zugriff auf die Texte ist nicht möglich.

Unterrichtungen Art. 94

Mit Unterrichtungen kommt die Landesregierung ihren in Artikel 94 der Landesverfassung festgelegten Informationspflichten gegenüber dem Landtag nach. Alle Unterrichtungen werden in PARLDOK nachgewiesen, die Texte jedoch ab Nummer 5/11 aufgrund des geänderten, nicht mehr unbeschränkt öffentlich zugänglichen Inhaltes nicht mehr in PARLDOK bereitgestellt.

Zuschriften

Zuschriften werden ab der 4. Wahlperiode in PARLDOK ausgewertet. Die Texte werden aufgrund ihres nicht öffentlich zugänglichen Inhaltes nicht in PARLDOK bereitgestellt.


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